Reitprogramm:
Das Reitprogramm findet ausschließlich auf den Pferden der Reitschule statt.
Zur Reiteinheit gehört das Pflegen (Putzen, Satteln) des Pferdes vor bzw. nach dem Unterricht sowie das Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs dazu.
Die Einteilung der Pferde für die Reitstunden und Ausritte erfolgt durch den Reitlehrer. (Nach Möglichkeit werden die Wünsche der Reiter berücksichtigt. Eine Garantie für ein bestimmtes Reitpferd erwächst daraus aber nicht.)
Pflichten des Reitschülers:
Den Anweisungen von Reitlehrer und Stallpersonal ist unbedingt Folge zu leisten!
Die Ordnung in der Sattelkammer ist aufrecht zu erhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen von Putzzeug, Sattel und Trense, sowie das Kehren und Beseitigen von Pferdeäpfeln am Putzplatz, Reitplatz und auf der Anlage des Pferdehofs. Die dafür vorgesehenen Hilfsgeräte sind zu säubern und wieder an ihren Platz zu stellen.
Das Betreten der Paddocks, Boxen bzw. Koppeln ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule oder des von ihr bestellten und dazu autorisierten Eigenpersonals ist verboten.
Das Sattelzeug und Zubehör, welches der Reitschüler für den Reitunterricht benötigt, sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln.
Bekleidung
Während des Reitens ist ein Reithelm verpflichtend zu tragen!
Geritten werden darf nur mit langer Hose und geeigneten, geschlossenen (feste knöchelhohe) Schuhen mit leichtem Absatz und geeigneter Oberbekleidung. Die Reitschule empfiehlt das Tragen einer Sicherheitsweste.
Das Tragen dieser Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht. Bei Nichteinhaltung der Kleidungsvorgaben kann der Reitschüler vom Unterricht ausgeschlossen werden bzw. ist die Reitschule für evtl. Verletzungen nicht haftbar. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.
Verhalten auf der Anlage:
Das Füttern und Streicheln der Pferde und anderen Tiere ist verboten. Jedoch bekommen die Pferde nach dem Reiten ein Leckerli. Hierfür dürfen Möhren oder Äpfel mitgebracht werden.
Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.
Die Reitschule weist ausdrücklich darauf hin, dass für Gäste und Angehörige des Reitschülers der Sicherheitsabstand zu einem Pferd mindestens 6 Meter zu betragen hat.
Eltern und Begleitpersonen halten sich während des Unterrichts und der Vor- und Nachbereitung der Pferde in den dafür vorgesehenen Bereichen (Bänke an Putz -und Reitplatz) auf. Dies dient der Unfallverhütung und hilft den Reitschülern bei der Konzentration.
Sicherheitshinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Reiten und der Umgang mit Pferden ein unvorhersehbares Risiko für Leben, Gesundheit und Sachen aller Beteiligter bergen. Dieses Risiko wird beim Reiten auf dem Pferd und im Umgang mit dem Pferd in Kauf genommen. Reiten auf eigene Gefahr.
Folgende Verhaltensweisen sind auf einer Reitanlage daher NICHT angebracht:
Rennen, Schreien, Kreischen, laut sein;
hinter dem Pferd stehen; GANZ WICHTIG: Sicherheitsabstand einhalten!
unerlaubtes Streicheln und Füttern aller Tiere
Es wird darauf hingewiesen, dass im Umgang mit Pferden, folgende Unfälle passieren können (Beispiele):
ein Pferd kann zwicken, beißen, treten, auf dem Fuß des Reitschülers stehen, Schubsen, sich erschrecken, zur Seite springen, buckeln und steigen
dies kann passieren sowohl beim Putzen am Anbindeplatz, beim Führen des Pferdes, beim Reiten auf dem Reitplatz als auch beim Reiten im Gelände
der Reitschüler kann vom Pferd fallen, auf den Boden aufkommen oder mit einen Objekt zusammen prallen, das Pferd kann auf ihn treten
Den Reitschülern wird der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen.
Kosten und Absagen von Reitstunden oder Ausritten:
Ist die Teilnahme am Reitunterricht aus Krankheits – oder anderen (planbaren) Gründen (Urlaub, Klassenfahrt, Lernen, Geburtstagsfeiern, bereits bestehende Erkrankungen …..) nicht möglich, muss diese rechtzeitig, spätestens 24 Std. vor betreffender Reiteinheit via WhatsApp, SMS oder Anruf storniert werden. Sonst ist die volle Gebühr fällig.
Es kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Dieser muss von den Schülern / Eltern selbstständig erfragt werden.
Sollte der Reitunterricht von meiner Seite her ausfallen, muss dieser selbstverständlich nicht bezahlt werden.
Haftung:
Aus Rücksicht auf unsere Tiere gibt es keinen Winterdienst, der rutsch- und eisfreie Flächen gewährleistet.
Die Reitschule hält für das von ihr bestellte Eigen- und Fremdpersonal sowie die Schulpferde eine Betriebs- und Pferdehaftpflichtversicherung vor. Für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (sonstige Schäden) beruhen, haftet die Reitschule nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitschule oder eines Erfüllungsgehilfen der Reitschule beruhen. Des Weiteren besteht seitens der Reitschule keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen über die Zeit des Reitprogramms hinaus. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Reiter eine Unfallversicherung abschließen sollte, in der der Reitsport mitversichert ist!
Sollten durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Reitschülers die Schäden an Dritte nicht abgedeckt sein, so ist er selbst haftbar.
Haftbar ist der Reitschüler auch bei Schäden am Tier oder dessen Ausrüstung durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden jeglicher Art, die durch Pferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Besucher entstehen soweit der Betrieb nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Hilfspersonen beruhen.
Wir möchten eine pferdegerecht geführte, saubere Anlage auf der sich Pferde und Menschen jederzeit wohl fühlen und erwarten von allen Gästen gegenseitige Rücksichtnahme.
Unbefugten ist das Betreten des Hofes nicht gestattet, melden Sie sich bitte SOFORT beim diensthabenden Personal an. Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr – jegliche Schadenshaftung ist ausgeschlossen.
Fahrzeuge werden auf dem Parkplatz abgestellt, nur zum Be- und Entladen und nach vorheriger Absprache auf den Hof gefahren.
In den Stallungen ist RAUCHVERBOT
Die zur Zeit noch im Bau befindlichen Teile der Ranch sind nicht zu betreten – Unfallgefahr !!!
Alle Reitstunden, Ausritte, Pferdeeinstallungen und sonstiger Service beinhaltet die gesetzl.festgesetzte MwSt. z.Z. 19%.
Trotz Umfirmierung ( von KG in e.K.) sind alle aktuellen Reitverträge gültig.
Stornogebühren Reiterferien / Gruppen / Events
10 Tage vor den Reiterferien bzw. Event 80 % des Rechnungsbetrages,
4 Wochen vor den Reiterferien bzw. Event 50 % des Rechnungsbetrages.
Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Beginn der Reiterferien wird die Anzahlung zurück erstattet.
Ansonsten ist ein kosterfreier Rücktritt ausgeschlossen.
Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen ( Datum Poststempel)
Corona- Konjunturpaket
Die Bundesregierung hat mit ihrem Konjunkturpaket, die Senkung der Mehrwertsteuer vom 1.7.2020 bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Der reguläre Steuersatz ist von 19 Prozent auf 16 Prozent reduziert worden. Da unsere Preise Endverbraucherpreise sind, werden diese nicht geändert. Den Differenzbetrag werden wir nutzen, um in den schweren Coronazeiten unseren Pferden weiterhin ein gutes ZuHause gewährleisten zu können. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, werden unsere bestehenden Verträge nicht gesondert umgeschrieben.